Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung sowie Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Alte Gärtnerei, 1. Änderung" in Bad Überkingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2026 aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei, 1. Änderung“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen und den Entwurf der Unterlagen gebilligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt.
 
Zudem wurde beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.
 
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes vom Büro mquadrat vom 16.04.2026 maßgebend.
Das Gebiet befindet sich im nordwestlichen Ortsbereich von Bad Überkingen, zwischen Parkstraße und Filsstraße gelegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 574/4 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 423/1 und 573.
 
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 

 
 
Ziele und Zwecke der Planung
 
Die Gemeinde Bad Überkingen hat im Jahr 2022 das Verfahren zum Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ abgeschlossen. Mit diesem Verfahren wurden vier Wohnbaugrundstücke geschaffen, von denen inzwischen drei bebaut sind. Östlich dieser neuen Baugrundstücke befand sich bereits das unter Denkmalschutz stehende Gärtnereihaus Parkstraße 1 mit seinen Außenanlagen. Die nördlich des Gebäudes gelegenen Freiflächen wurden als private Grünflächen im Bebauungsplan festgesetzt und somit im Bestand gesichert.
Nun besteht der Wunsch auf diesen Flächen ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Die Gemeinde möchte dieses Vorhaben unterstützen und hat sich zur Änderung des Bebauungsplanes entschlossen.
 
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei, 1. Änderung“ und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden einschließlich Begründung, Umweltbeitrag und vorliegender Gutachten vom
 

15.06.2026 bis einschließlich zum 17.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)

 
 
im Internet veröffentlicht.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene sowie ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php abgerufen werden.
 
Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Rathauses, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
 
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info(@)bad-ueberkingen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
 
 

                                                                 
Matthias Heim
Bürgermeister