in Bad Überkingen
Bodenrichtwerte
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige für Grundstückswerte für den Bereich der Gemeinde Bad Überkingen die genannten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung ermittelt und beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland können in Bad Überkingen keine konkreten Bodenrichtwerte festgesetzt werden, da hier ein privater Markt für solche Grundstücke praktisch nicht existiert und deshalb keine ausreichende Zahl von auswertbaren Kauffällen als repräsentative Datengrundlage vorhanden ist. Hilfsweise wird stattdessen für Bauerwartungsland, je nach Fortschritt und Verbindlichkeit der Bauleitplanung ca. ein Drittel des Bodenrichtwerts und für Rohbauland ca. Zweidrittel des um die Erschließungsbeiträge bereinigten Bodenrichtwerts eines vergleichbaren baureifen Grundstückes angesetzt.
Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgewiesen. Die nachfolgenden Bodenrichtwerte der Baulandflächen in Bad Überkingen beziehen sich auf das unbebaute, baureife, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z. B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Gegen Gebühr kann ein Antragsberechtigter nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Für weiter Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss Geislingen.
Die aktuellen Daten zu den Bodenrichtwerten in Bad Überkingen und den Teilorten finden Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.
https://www.geislingen.de/de/buerger/soziales-leben/gutachterausschuss/bodenrichtwerte
Des Weiteren finden Sie dort auch Internet-Anwendungen mit deren Hilfe Sie Bodenrichtwerte auf digitalen Karten anzeigen lassen können. Außerdem besteht die Möglichkeit Grundstücksgrößen ansatzweise zu errechnen oder grobe Entfernungen zu messen. Hilfen zur Bedienung der Dienste sind auf den jeweiligen Anwenderseiten vorhanden.