in Bad Überkingen
Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage
www.bad-ueberkingen.dean. Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen,
sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim
Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum
und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung
übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail
an info(@)bad-ueberkingen.deeinen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Überkingen Tel.:
07331-200920 E-Mail: s.stuetz(@)bad-ueberkingen.de
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Wahlscheine erst zukommen lassen können, wenn wir die Stimmzettel erhalten haben.
Ihre Wahlbenachrichtigung werden Sie bis spätestens 15. Februar 2026 erhalten.
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für die Landtagswahl
Nachfolgend können Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl einsehen und herunterladen:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Sie können diesen Antrag bis 16. Februar 2026 über das Wahlamt im Bürgermeisteramt, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen stellen.
Informationen zur Landtagswahl 2026 für Zu-, Um- und Wegziehende
In das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl am 08. März 2026 tragen wir von Amts wegen die Wahlberechtigten ein, die am 25. Januar 2026 (Stichtag) hier bei uns und seit spätestens 08. Dezember 2025 in Baden-Württemberg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Bei einem Wohnungswechsel zwischen dem 26.01.2026 und dem 15.02.2026 bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, die bisher Ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung war. Sie können dort Ihr Wahlrecht (ggf. durch Briefwahl) ausüben. Wenn Sie bis zum 15. Februar 2026 zu- oder wegziehen und Ihr Wahlrecht in der neuen Gemeinde ausüben wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Zuzug aus einer Gemeinde Baden-Württembergs (Wahlgebiet)
Sie haben sich hier mit Hauptwohnung angemeldet. Nachdem Sie von einer Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs zugezogen sind, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde. Wenn Sie jedoch hier wählen wollen, müssen Sie bis zum 15. Februar 2026 einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis stellen.
Das Gleiche gilt, wenn durch eine Verlegung der Hauptwohnung die bisherige Neben-wohnung bei uns während des oben genannten Zeitraums zur Hauptwohnung wurde.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Sie haben Ihre Hauptwohnung innerhalb unserer Gemeinde umgemeldet. Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 25. Januar 2026 werden Sie von Amts wegen in das für die neue Wohnung maßgebende Wählerverzeichnis eingetragen und im Wähler-verzeichnis der alten Wohnung gestrichen. Bei Umzugsmeldungen ab Montag, 26. Januar 2026, bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen.
Wegzug in eine andere Gemeinde Baden-Württembergs
Sie sind in eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs verzogen. Sie bleiben in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern Sie aber in Ihrer neuen Wohn-gemeinde wählen wollen, müssen Sie bis zum 15. Februar 2026 einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der neuen Gemeinde stellen. Das Gleiche gilt, wenn durch eine Verlegung der Hauptwohnung die bisherige Hauptwohnung bei uns im oben genannten Zeitraum zur Nebenwohnung wurde.
Wegzug in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs
Sie sind in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verzogen, bzw. haben Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verlegt. Sie sind deshalb bei der Landtagswahl am 08. März 2026 nicht mehr wahl-berechtigt.
Ab dem 16. Februar 2026 sind die Wählerverzeichnisse der Städte und Gemeinden zur Landtagswahl am 08. März 2026 abgeschlossen. Es können dann nur noch offensichtliche Fehler der Meldebehörden oder Verluste der Wahlberechtigung durch Tod oder durch Gerichtsbeschluss berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Anmeldung mit Hauptwohnung (Zuzug oder Statuswechsel)
Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt; ein Eintrag in unser Wählerverzeichnis ist nicht mehr möglich.
Wenn Sie an der Landtagswahl teilnehmen wollen, können Sie entweder am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung zur Wahl gehen oder dort Briefwahl beantragen.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs
Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Gehen Sie in Ihrem bisherigen Wahllokal bei uns zur Wahl oder beantragen Sie bei uns Briefwahl.
Wegzug in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs
Sie haben Ihre Hauptwohnung in eine Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verlegt. Sie sind bei der Landtagswahl am 08. März 2026 nicht wahlberechtigt und werden in unserem Wählerverzeichnis gestrichen.
Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an-, um- oder abmelden, geben Sie diese Information bitte weiter. Beachten Sie bitte, dass jeder Wahlberechtigte einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur für sich selbst beantragen kann.
Hinweis zu den Urnenwahllokalen
Bitte beachten Sie die Änderung der Standorte der Urnenwahllokale.
In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Folgende Wahllokale stehen in der Gemeinde Bad Überkingen zur Verfügung:
Rathaus Bad Überkingen, Gartenstraße 1
Kindergarten Hausen, Schulstraße 25
Feuerwehrgerätehaus Unterböhringen, Moltkestraße 11
Feuerwehrgerätehaus Oberböhringen, Burrenstraße 4
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl 2025
Nachfolgend finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl 2025:
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl 2025
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