Gemeinde Bad Überkinge

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Führerscheinumtausch

In Deutschland müssen alte Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden, wobei gestaffelte Fristen gelten.

Diese richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch?

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)

 

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19. Januar 2026

2002 - 200419. Januar 2027
2005 - 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 - 18.01.201319. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch?

Um Ihren Führerschein umtauschen zu können, benötigen Sie:

Ihren aktuellen Führerschein

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Ein biometrisches Passfoto

Das Antragsformular können Sie dann im Einwohnermeldeamt direkt ausfüllen.

 

Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt beim Einwohnermeldeamt 5,00 Euro.

Eine separate Gebührenrechnung erhalten Sie dann vom Landratsamt mit Zusendung des Führerscheins.

 

Weitere Informationen zu Führerscheinangelegenheiten erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen:
Führerscheinstelle | Landkreis Göppingen