Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Grundsteuerreform: Änderungen am Grundbesitz melden

Im Zuge der Grundsteuerreform sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt mitzuteilen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Nutzungsänderungen (z. B. Wohnraum zu Gewerbe)
  • Änderung des Grundsteuerwertes 

Diese Änderungen können sich auf die Berechnung der Grundsteuer auswirken.

Weitere Informationen zu den Meldepflichten und den einzelnen Fällen stellt das Finanzamt Baden-Württemberg online zur Verfügung:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Aenderungen+am+Grundbesitz