in Bad Überkingen
Aktuelles
Grundsteuerreform: Änderungen am Grundbesitz melden
Im Zuge der Grundsteuerreform sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt mitzuteilen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Nutzungsänderungen (z. B. Wohnraum zu Gewerbe)
- Änderung des Grundsteuerwertes
Diese Änderungen können sich auf die Berechnung der Grundsteuer auswirken.
Weitere Informationen zu den Meldepflichten und den einzelnen Fällen stellt das Finanzamt Baden-Württemberg online zur Verfügung:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Aenderungen+am+Grundbesitz
Schriftgröße


