Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Betretungsverbot landwirtschaftlich genutzter Flächen von März bis Oktober

Die Gemeinde Bad Überkingen weist auf eine wichtige Regelung zum Schutz von Natur und Landwirtschaft hin:

Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit von März bis Oktober nicht betreten werden.
Dies betrifft insbesondere:

  • die Zeit zwischen Saat und Ernte,

  • sowie bei Grünland die Zeit zwischen Aufwuchs und Beweidung.

Diese Maßnahme dient dem Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Schutz sensibler Flächen.

Auch Hundehalter:innen werden gebeten, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot.
Wird dies unterlassen, kann – abhängig vom Ausmaß des verursachten Schadens – eine empfindliche Ordnungsstrafe verhängt werden.

Wir bitten um Beachtung der geltenden Vorschriften und danken für ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Natur, Landwirtschaft und Mitmenschen.