in Bad Überkingen
Aktuelles
Hinweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot
In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Hinweise und Beschwerden eingegangen, dass Hundekot im öffentlichen Raum – insbesondere auf Gehwegen, in Grünanlagen sowie im Kurpark – nicht entfernt wurde.
Wir weisen daher alle Hundehalter:innen nochmals auf ihre Verpflichtung hin, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Bitte führen Sie bei Spaziergängen stets eine Hundekot-Tüte mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften in einem geeigneten Abfallbehälter.
Wichtiger Hinweis:
Im Kurpark Bad Überkingen gilt ein grundsätzliches Verbot für das Koten von Hunden.
Zudem kann ein Verstoß gegen die Beseitigungspflicht gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde mit einem Bußgeld von bis zu 150€ geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zu höheren Geldbußen führen.
Um ein gutes Miteinander und ein sauberes Ortsbild zu gewährleisten, werden in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.