in Bad Überkingen
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Schwäbisches Streuobstparadies e. V. - Mundraub? Nein Danke!
Wer selbst frisches Obst ernten möchte, findet im Streuobstparadies viele Möglichkeiten dies legal zu tun.
Die Kirschen leuchten verlockend rot am Baum und auch die Erntezeit bei Apfel, Birne und Zwetschge steht kurz bevor. Die Wiesenbewirtschafter im Schwäbischen Streuobstparadies freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Wiesenpflege, Baumschnitt, Nachpflanzung und Mahd machen Freude, sind aber auch sehr zeitintensiv.
Doch leider ist immer wieder zu sehen, dass andere - im wahrsten Sinne - die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume abernten. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, denn das Wort „Mundraub“ ist noch immer gängig und wird als „Kavaliersdelikt“ angesehen. Für die Wiesenbesitzer sind diese ungewollten Erntehelfer jedoch ein großes Ärgernis und insbesondere an Spazierwegen wird aus dem „einen Apfel“ den jemand mitnimmt im Laufe der Erntesaison ein halb abgeernteter Baum.
Es gibt jedoch einige Alternativen für alle, die Freude an der Ernte von frischem Obst haben. In vielen Regionen hat sich das „Gelbe Band“, das je nach Region auch weiß oder rot sein kann durchgesetzt. Die so markierten Bäume zeigen an, welche Bäumen nach Herzenslust abgeerntet werden dürfen. Informationen hierzu geben die Obst- und Gartenbauberatungsstellen der Landratsämter oder die Städte und Gemeinden. Zudem vermarktet der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. jährlich zwischen August und Oktober frisches Streuobst als Tafelobst über den Lebensmitteleinzelhandel der Region. Nähere Informationen hierzu finden Interessierte unter www.streuobstparadies.de/handelsplattform
Für alle Wiesenbesitzer, die über das Thema Mundraub aufklären möchten, hat der Verein zudem ein wetterfestes Schild in A5-Größe erstellen lassen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es macht darauf aufmerksam, dass die Entwendung des Obstes Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbisches Streuobstparadieses, auf welcher die legalen Erntemöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schild kann zum Preis von nur € 5,00 zzgl. Porto in der Geschäftsstelle bezogen werden.
Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V.
Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar bilden mit rund 26.000 ha eine der größten zusammenhängenden Streuobstlandschaften Europas. Die 1,5 Millionen Obstbäume im Schwäbischen Streuobstparadies sind zu jeder Jahreszeit ein besonderer Genuss. Die jahrhundertealte Landschaft Streuobstwiese ist darüber hinaus ein besonderer Kulturschatz und verfügt über eine enorme Vielzahl an Brennereien und Mostereien, Lehrpfaden, Obstfesten, spannende Museen u.v.m.. Darüber hinaus prägen Streuobstwiesen unsere Landschaft und sind Lebensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie Naherholungsgebiet für Jung und Alt.
Über 350 Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis haben sich im Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. zusammengeschlossen, mit dem Ziel diesen Schatz zu erhalten und zu vermarkten. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich in Bad Urach.
Kontakt:
Schwäbisches Streuobstparadies e.V., Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach,
E-Mail: kontakt(@)streuobstparadies.de