in Bad Überkingen
Aktuelles
Förderung für junge Talente aus Bad Überkingen - Jetzt Antrag stellen!
Die Dr. Rolf- und-Lieselotte-Glaser-Stiftung fördert auch im Jahr 2025/26 begabte Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene aus Bad Überkingen, die unter die Stiftungsrichtlinie fallen.
Anträge sind mit den entsprechenden Zeugnissen oder Qualifikationsnachweisen bis 06.06.2025 einzureichen bei: Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung, Vorsitzender Matthias Heim, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen. Auch Stipendiaten die bereits eine Förderung in den Vorjahren erhalten haben, müssen sich für das Jahr 2025/2026 neu bewerben.
Das Kuratorium der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung hat in der Sitzung am 19.12.2013 die Richtlinien über eine Begabtenförderung der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung beschlossen:
Richtlinien für die Begabtenförderung der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung.
Präambel
Die Mittel aus der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung werden im Sinne der Stiftungsgeber vorrangig zur Ausbildung und Förderung begabter Söhne und Töchter der Gemeinde Bad Überkingen mit den Ortsteilen Hausen, Oberböhringen und Unterböhringen verwendet.
Sie fördert die Schul-, Fachschul-, Fachhoch- und Hochschulausbildung, die Ausbildung an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienakademien, sowie die berufliche, musische und künstlerische Ausbildung und Leistung.
Förderarten
I. Laufende Förderung
Laufende Förderung erhalten bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen junge Menschen, deren Familien bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte mindestens seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Bad Überkingen haben.
Gefördert werden:
aa) Student/innen an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst-, Musik- Fachhochschulen, staatlichen oder staatlich anerkannten Studienakademien und Schüler/innen in Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen mit monatlich 100,00 € bis 125,00 €. Die Förderung kann auch als zinsloses Darlehen erfolgen. Über die Rückgewährung entscheidet der Stiftungsrat.
Die Studienleistungen der dem Beginn des Bewilligungszeitraums vorausgegangenen zwei Semester sind durch Zeugnisse, Leistungsübersichten oder mindestens acht Prüfungs- oder Leistungsscheinen mit Benotungen (Notenskala bis zu 6,0) zu belegen. Werden solche Scheine nicht bzw. nicht in ausreichender Zahl oder ohne Benotungen ausgestellt, tritt an ihre Stelle eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Leistungsstand mit Benotung nach der Notenskala.
Für Studienanfänger gilt die Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses. Der Notendurchschnitt muss mindestens 2,0 betragen bei einer Notenskala bis zu 6,0.
II. Projektförderung
Eine Projektförderung erhalten bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen junge Menschen, die selbst oder deren Familien seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Bad Überkingen haben.
a) Förderwürdige Leistungen
aa) Wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten können bei besonderen Leistungen mit bis zu 1.280 € gefördert werden.
ab) Stipendien, die für besondere Leistungen gewährt werden, können mit bis zu 2.080 € gefördert werden.
ac) Stipendien - im Ausland - die für besondere Leistungen gewährt werden, können mit bis zu 2.080 € gefördert werden.
Die Förderung nach den o. g. Punkten kann auch als zinsloses Darlehen erfolgen. Dem Kuratorium steht frei, die Darlehensförderung zu erlassen.
ad) Aus dem beruflichen Bereich erhalten bei Lehrabschluss- und Meisterprüfungen sowie bei von öffentlich-rechtlichen Kammern veranstalteten beruflichen Leistungswettbewerben
- Innungsbeste 200 €
- die Zweitplatzierten 160 €
- die Drittplatzierten 120 €
- Kammersieger 240 €
- die Zweitplatzierten 200 €
- die Drittplatzierten 160 €
- Landessieger 400 €
- die Zweitplatzierten 320 €
- die Drittplatzierten 240 €
- Bundessieger 560 €
- die Zweitplatzierten 400 €
- die Drittplatzierten 320 €
als Preis von Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung. Von den öffentlich-rechtlichen, beruflichen Kammern zugelassene bzw. entsandte Teilnehmer an maßgeblichen internationalen Wettbewerben erhalten, sofern sie dabei einen der Plätze 1 bis 3 belegen 800 € als Preis.
ae) Von privaten Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Firmenverbänden und Firmen zugelassene bzw. entsandte Teilnehmer an beruflichen Wettbewerben können bei entsprechender Gewichtigkeit und Bedeutung des jeweiligen Wettbewerbs bei gleichen Platzierungen wie bei af) aufgeführt mit Preisen bedacht werden.
af) Aus dem musischen, sportlichen und künstlerischen Bereich erhalten bei öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben öffentlicher Träger oder anerkannter Verbände
- Landessieger 320 €
- die Zweitplatzierten 240 €
- die Drittplatzierten 160 €
- Bundessieger 480 €
- die Zweitplatzierten 320 €
- die Drittplatzierten 240 €
Bei mehrmaligen Erfolgen bei gleichen Wettbewerben und vergleichbaren Platzierungen wird über die Verleihung eines Preises vom Kuratorium im Einzelfall entschieden.
III. Antragstellung, Bewilligungsdauer, Sonstiges
1. Die Anträge auf laufende Förderung (Ziffer I) sind jeweils spätestens zum 1.6. schriftlich bei der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung, beim Vorsitzenden des Kuratoriums Matthias Heim, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen einzureichen. Anträge auf Projektförderung sind nicht fristgebunden.
2. Der Bewilligungszeitraum für die laufende Förderung (Ziffer I) beginnt jeweils am 1. August des laufenden Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
3.Die Studienförderung wird ab dem ersten Semester gewährt. Sie wird auch für vorlesungsfreie Monate bezahlt.
Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, außer bei der Darlehensgewährung, nicht. Laufende Förderung wird den Studenten ab Beginn des Schuljahres gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
4. Die laufende Förderung kann längstens bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Sie wird über das 27. Lebensjahr hinaus unter den in Ziffer I beschriebenen Voraussetzungen den Personen gewährt, die den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines Freiwillig Ökologischen Jahres geleistet haben und zwar für die Dauer des geleisteten Dienstes. Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht. Eine laufende Förderung wird den Studenten ab Beginn des Schuljahres gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
5. Die Projektförderung kann ebenfalls bei Vorliegen besonderer Gründe über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
6. Die laufende Förderung hat Vorrang vor der Projektförderung. Dies schließt jedoch die Gewährung von Fördermitteln nach Ziffer I und II ad) an die gleiche Person nicht aus.
7. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
8. Über die Zulassung von Ausnahmen von den vorstehenden Richtlinien entscheidet das Kuratorium. Es entscheidet auch über die Gewährung von Preisen und Darlehen für außergewöhnliche und in den Richtlinien nicht erwähnten Leistungen.
9. Förderungen in einem Bewilligungszeitraum, die eine Überschreitung des vorjährigen Zinsertrages zur Folge haben würden, bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums.
10. Das Kuratorium legt fest, ob in einem Jahr gewisse Bereiche (Kunst, Kultur, Handwerk) vorrangig gefördert werden.
IV. Sonstige Förderungen
Gefördert werden auch Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule für das Hotel-und Gaststättengewerbe Bad Überkingen, die mindestens zwei Jahre die Paul-Kerschensteiner-Schule in Bad Überkingen besucht haben und ihre Prüfung als Jahrgangsbester zum Koch, Hotelfachmann/frau und Restaurantfachmann/frau mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen haben.
Die Auszubildenden in den entsprechenden Ausbildungsbereichen erhalten eine Förderung . Die Kriterien und Regelungen nach Ziffer III finden Anwendung.