in Bad Überkingen
Aktuelles
Sperrung der öffentlichen Grillstellen wird aufgehoben - Feuergenehmigungen für das Verbrennen von Reißig können wieder angenommen werden.
Die seit 26.06.2026 geltende Sperrung der öffentlichen Grillstellen, aufgrund der Waldbrandgefahr, wird wieder aufgehoben.
Die Wetterlage lässt zu, dass die Grillstellen wieder genutzt werden können.
Es gilt jedoch weiterhin: Grillen ist nur an angelegten Grillstellen zulässig. Das Grillen außerhalb dieser öffentlichen Grillstellen, z.B. am oder im Wald, ist verboten!
Das Landeswaldgesetz regelt hier auch „Keine Zigarette und kein offenes Feuer im Wald und in Entfernung von unter hundert Metern zum Wald“
(§ 41 Abs. 1 und 3 Landeswaldgesetz). Das generell geltende Rauchverbot im Wald gilt vom 01. März bis 31. Oktober.
Feuergenehmigungen für das Verbrennen von Reißig können ab sofort wieder angenommen werden.
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