Gemeinde Bad Überkinge

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Friedhöfe in der Gemeinde Bad Überkingen

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  • Friedhof Bad Überkingen

Allgemeines

Die Gemeinde Bad Überkingen unterhält vier Friedhöfe - im Ortsteil Bad Überkingen, Hausen, Oberböhringen und Unterböhringen.

In der Friedfhofsordnung finden Sie u. a. die Regelungen zu Ruhezeiten, Grabstätten, Bestattungsformen, Gestaltungsvorschriften und Grabpflege.
Friedhofsordnung

Die Bestattungsgebührenordnung informiert Sie über die Gebührensätze.
Bestattungsgebührenordnung

Arten der Bestattung

  • Erdbestattung - Einzel- bzw. Doppelgrab
  • Urnenbestattung - Einzel- bzw. Doppelgrab
  • Urnenstelen - Einzelstele
  • Urnenbestattung - anonyme, in Rasengrabfeld mit und ohne Namensnennung (nur in Bad Überkingen)
  • Baumgräber in allen Ortsteilen

Ruhezeiten

  • Erdgrab - 20 Jahre
  • Urnenbestattung - 15 Jahre

Dies sind Mindestruhezeiten und können nicht verkürzt werden. Nach Ablauf ist das Grab - vom Nutzungsberechtigten - oberflächlich (incl. Fundament) abzuräumen. Der Auftrag kann - wenn gewünscht - auch an die Gemeinde erteilt werden.

Verlängerung der Ruhezeit

  • Einzelgrab - nicht möglich
  • Doppelgrab - möglich, sofern die Friedhofsplanung (Grabfelder) nicht beeinträchtigt wird.

Standort
Die Belegung der Gräber richtet sich nach der Reihenfolge im jeweiligen Bereich.

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