Gemeinde Bad Überkinge

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Bebauungspläne

Öffentliche Bekanntmachung: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Öffentliche Bekanntmachung
 
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen für das Gebiet
- Bad Überkingen: Viehweg III
 
Für Flächen im Ortsteil Hausen der Gemeinde Bad Überkingen soll zur Entwicklung von Wohnbauflächen eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden.
 
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, wird hiermit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
 
Der Änderungsbereich ist in dem vom Büro mquadrat erstellten Lageplan vom 02.03.2026 dargestellt:
 

 
 
Ziele und Zwecke der Planung
 
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Änderung auf Gemarkung Hausen in der Gemeinde Bad Überkingen. Hierfür wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Da sich dieser Bebauungsplan „Viehweg III“ bereits in Aufstellung befindet erfolgt die vorliegende Änderung im Parallelverfahren. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da hier bislang landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind und der Bebauungsplan somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
 
Im Zuge dieser Änderung erfolgt zudem die Berichtigung des Flächennutzungsplanes für die Fläche des Bebauungsplanes „Am Viehweg II“.
 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
 
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Erläuterungsbericht sowie mit Umweltbericht und Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan „Viehweg III“ vom
 

16.03.2026 bis einschließlich zum 17.04.2026
 
an den nachfolgend aufgeführten Orten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:
 
 

  • In Geislingen im Sachgebiet 3.3 Stadtentwicklung, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen, Alter Zoll, 1. OG, Foyer 
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag und Donnerstag, jeweils 14 Uhr bis 17 Uhr

 

  • In Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, Rathaus, 1. OG, vor Zimmer 14 (Flur)
    Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Montag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18 Uhr

 

  • In Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen, Rathaus, Foyer Erdgeschoss
    Sprechzeiten: Montag und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr.

 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
 

  • Stadt Geislingen: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathausinfo/buergerbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung

 

  • Der Gemeinde Kuchen: https://www.kuchen.de/flaechennutzungsplan

 

  • Der Gemeinde Bad Überkingen: https://www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene 

 

 
Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse beteiligung(@)m-quadrat.cc gesendet werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich bei den jeweiligen, oben angeführten Kommunen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB) und, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen der Bürgerschaft personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
 
 
Geislingen an der Steige, den 13.03.2026
 
                                                                 
Frank Dehmer,
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft