Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Hinweis zur Streu- und Räumpflicht bei starkem Schneefall

Aufgrund des aktuellen Wintereinbruchs mit rund 40 cm Neuschnee möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltende Streu- und Räumpflicht in der Gemeinde Bad Überkingen hinweisen.

Gemäß der Streupflichtsatzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Was ist zu beachten?

  • Gehwege müssen

    • werktags bis 7:00 Uhr,

    • sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr
      geräumt und gestreut sein.

  • Bei anhaltendem Schneefall ist unverzüglich und bei Bedarf auch mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

  • Die Räum- und Streupflicht besteht bis 22:00 Uhr.

  • Gehwege sind mindestens 1 Meter breit vom Schnee zu räumen, sodass sie sicher begehbar sind.

  • Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden.
    Die Verwendung von Salz ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Mit der Einhaltung dieser Regelungen tragen alle Anlieger dazu bei, dass die Wege für alle sicher nutzbar sind.

Die vollständige Streupflichtsatzung finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/ortsrecht-satzungen-richtlinien

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Bitte kommen Sie gut und sicher an Ihr Ziel und passen Sie auf sich auf.