in Bad Überkingen
Aktuelles
Bekanntmachung der Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen Bebauungsplan "Abrundung Neuwiesen"
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen „Abrundung Neuwiesen“ in Bad Überkingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Abrundung Neuwiesen“ gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil vom Büro mquadrat in der Fassung vom 26.06.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Ein an der Grube-Karl-Straße ansässiger Gewerbebetrieb hat Erweiterungsbedarf. Sein Betriebsstandort befindet sich in der Stadt Geislingen und grenzt direkt an die Gemarkung Bad Überkingen an.
Für eine Erweiterung stehen keine Flächen auf dem Betriebsgelände selbst zur Verfügung. Die potenziellen Erweiterungsflächen im Südosten befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Überkingen im bisherigen Außenbereich. Die Gemeinde Bad Überkingen unterstützt durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Betriebsentwicklung.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung und weitere Informationen wird vom
25.07.2025 bis einschließlich zum 29.08.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Foyer des Rathauses, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene sowie ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php abgerufen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info(@)bad-ueberkingen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Die artenschutzrechtliche Prüfung zeigt die Auswirkungen der Planung auf die Tierwelt bzw. deren Betroffenheit (Vögel / Fledermäuse / Haselmaus). Auch mögliche Auswirkungen auf benachbartes Vogelschutzgebiet wurden betrachtet.
- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Informationen zu den vorhandenen Umweltqualitäten und Belastungen des Plangebietes und den Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung sowie den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation.
- Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zu Eingrünung, Oberflächengewässer, Bodenschutz und Geologie.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Überkingen, den 15.07.2025
Matthias Heim
Bürgermeister