in Bad Überkingen
Aktuelles
Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Viehweg III" in Bad Überkingen, Ortsteil Hausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehweg III“ beschlossen.
Ebenfalls beschlossen wurde, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 22.05.2025 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Bedarf und der Nachfrage nach Wohnraum nachgekommen werden. Da kaum innerörtliche Baulücken bestehen und die bereits in den vergangenen Jahren erschlossenen Baugrundstücke in allen Ortsteilen im Wesentlichen verkauft bzw. bebaut sind, hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Hausen fortzusetzen und somit weitere Wohnbauflächen zu schaffen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die städtebauliche Planung einschließlich des Vorentwurfs der Begründung sowie der Artenschutz-Fachbeitrag werden vom
25.06.2025 bis einschließlich zum 25.07.2025
im Foyer des Rathauses, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich im Internet unter www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene sowie ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php abgerufen werden.
Die Stellungnahmen sollten, wenn möglich, elektronisch an info(@)bad-ueberkingen.de übermittelt werden.
Während der Auslegungsfrist können zudem Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Bad Überkingen, den 17.06.2025
Matthias Heim
Bürgermeister