Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Sperrung der öffentlichen Grillstellen wird aufgehoben!

Die seit 16.06.2023 geltende Sperrung der öffentlichen Grillstellen, aufgrund der Waldbrandgefahr, wird zum 04.07.2023 aufgehoben
Die Wetterlage lässt zu, dass die Grillstellen wieder genutzt werden können.
 
Es gilt jedoch weiterhin: Grillen ist nur an angelegten Grillstellen zulässig. Das Grillen außerhalb dieser öffentlichen Grillstellen, z.B. am oder im Wald, ist verboten!
Das Landeswaldgesetz regelt hier auch „Keine Zigarette und kein offenes Feuer im Wald und in Entfernung von unter hundert Metern zum Wald“
(§ 41 Abs. 1 und 3 Landeswaldgesetz). Das generell geltende Rauchverbot im Wald gilt vom 01. März bis 31. Oktober.