Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Hinweis Verbrennen pflanzlicher Abfälle
 
Aus aktuellen Anlass weisen wir darauf hin:
Pflanzliche Abfälle dürfen nur unter Ausnahme auf Grundstücken verbrannt werden.
Ausnahmen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gelten gemäß der Landes-
Pflanzenabfallverordnung für pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlichen oder
gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen. Diese dürfen unter
folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise verbrannt werden:
 
Möglichkeit 1:
• Die Abfuhr zum nächsten Sammel- oder Grüngutplatz ist mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden (Beispiel: steile und schwer
zugängliche Flächen) und ein Verrotten (Beispiel: steinige Flächen) auf dem
Grundstück ist nicht möglich und
• das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes (nach § 35
Baugesetzbuch) statt.
 
Möglichkeit 2:
• Das Pflanzenmaterial ist mit Feuerbrand befallen und
• das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes statt.
Im Innenbereich, also innerhalb eines bebauten Gebietes, ist eine Verbrennung
verboten.
 
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass lediglich auf dem Grundstück entstandene, pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen. Wer andere, nicht für eine Verbrennung zugelassene
Abfälle, zum Beispiel Altholz, Sperrholz, Renovierungsmüll  verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldstraßen geahndet wird, unter Umständen sogar eine Straftat, ebenfalls können hier Einsatzkosten des Feuerwehr geltend gemacht werden.
 
Wir weisen noch darauf hin, dass generell beim Ausrücken der Feuerwehr nach Maßgabe des Feuerwehrgesetzes ggf. eine Kostenersatzpflicht bestehen kann. Zur möglichen
Vermeidung von ggf. kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr sollte eine Information der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst am Tag der
Verbrennung unter der Rufnummer 07161 918340 erfolgen. Diese Information ersetzt jedoch nicht die Anzeigepflicht bei der Ortspolizeibehörde. Das Verbrennen ist dieser rechtzeitig, min 5 Werktage vorher anzukündigen .
 
Weitere Informationen, Auflagen und eine Checkliste erhalten Sie auf der Website des Landkreises Göppingen unter
https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/get/params_E-877868235/3281643/VerbrennungpflanzlicherAbf%C3%A4lle.pdf