Anträge sind mit den entsprechenden Zeugnissen oder Qualifikationsnachweisen bis 06.06.2026 einzureichen bei: Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung, Vorsitzender Matthias Heim, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen. Auch Stipendiaten, die bereits eine Förderung in den Vorjahren erhalten haben, müssen sich für das Jahr 2026/2027 neu bewerben.
Das Kuratorium der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung hat in der Sitzung am 19.12.2013 die Richtlinien über eine Begabtenförderung der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung beschlossen:
Richtlinien für die Begabtenförderung der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung
Präambel
Die Mittel aus der Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung werden im Sinne der Stiftungsgeber vorrangig zur Ausbildung und Förderung begabter Söhne und Töchter der Gemeinde Bad Überkingen mit den Ortsteilen Hausen, Oberböhringen und Unterböhringen verwendet.
Sie fördert die Schul-, Fachschul-, Fachhoch- und Hochschulausbildung, die Ausbildung an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienakademien sowie die berufliche, musische und künstlerische Ausbildung und Leistung.
Förderarten
I. Laufende Förderung
Laufende Förderung erhalten bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen junge Menschen, deren Familien bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte mindestens seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Bad Überkingen haben.
Gefördert werden:
aa) Student/innen an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst-, Musik-, Fachhochschulen, staatlichen oder staatlich anerkannten Studienakademien und Schüler/innen in Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen mit monatlich 100,00 € bis 125,00 €. Die Förderung kann auch als zinsloses Darlehen erfolgen. Über die Rückgewährung entscheidet der Stiftungsrat.
Die Studienleistungen der dem Beginn des Bewilligungszeitraums vorausgegangenen zwei Semester sind durch Zeugnisse, Leistungsübersichten oder mindestens acht Prüfungs- oder Leistungsscheine mit Benotungen (Notenskala bis zu 6,0) zu belegen. Werden solche Scheine nicht bzw. nicht in ausreichender Zahl oder ohne Benotungen ausgestellt, tritt an ihre Stelle eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Leistungsstand mit Benotung nach der Notenskala.
Für Studienanfänger gilt die Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses. Der Notendurchschnitt muss mindestens 2,0 betragen bei einer Notenskala bis zu 6,0.
II. Projektförderung
Eine Projektförderung erhalten bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen junge Menschen, die selbst oder deren Familien seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Bad Überkingen haben.
a) Förderwürdige Leistungen
aa) Wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten können bei besonderen Leistungen mit bis zu 1.280 € gefördert werden.
ab) Stipendien, die für besondere Leistungen gewährt werden, können mit bis zu 2.080 € gefördert werden.
ac) Stipendien - im Ausland -, die für besondere Leistungen gewährt werden, können mit bis zu 2.080 € gefördert werden.
Die Förderung nach den o. g. Punkten kann auch als zinsloses Darlehen erfolgen. Dem Kuratorium steht frei, die Darlehensförderung zu erlassen.
ad) Aus dem beruflichen Bereich erhalten bei Lehrabschluss- und Meisterprüfungen sowie bei von öffentlich-rechtlichen Kammern veranstalteten beruflichen Leistungswettbewerben
als Preis von Dr. Rolf-und-Lieselotte-Glaser-Stiftung. Von den öffentlich-rechtlichen, beruflichen Kammern zugelassene bzw. entsandte Teilnehmer an maßgeblichen internationalen Wettbewerben erhalten, sofern sie dabei einen der Plätze 1 bis 3 belegen, 800 € als Preis.
ae) Von privaten Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Firmenverbänden und Firmen zugelassene bzw. entsandte Teilnehmer an beruflichen Wettbewerben können bei entsprechender Gewichtigkeit und Bedeutung des jeweiligen Wettbewerbs bei gleichen Platzierungen wie bei af) aufgeführt mit Preisen bedacht werden.
af) Aus dem musischen, sportlichen und künstlerischen Bereich erhalten bei öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben öffentlicher Träger oder anerkannter Verbände
Bei mehrmaligen Erfolgen bei gleichen Wettbewerben und vergleichbaren Platzierungen wird über die Verleihung eines Preises vom Kuratorium im Einzelfall entschieden.
III. Antragstellung, Bewilligungsdauer, Sonstiges
Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, außer bei der Darlehensgewährung, nicht. Laufende Förderung wird den Studenten ab Beginn des Schuljahres gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
IV. Sonstige Förderungen
Gefördert werden auch Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Bad Überkingen, die mindestens zwei Jahre die Paul-Kerschensteiner-Schule in Bad Überkingen besucht haben und ihre Prüfung als Jahrgangsbester zum Koch, Hotelfachmann/frau und Restaurantfachmann/frau mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen haben.
Die Auszubildenden in den entsprechenden Ausbildungsbereichen erhalten eine Förderung. Die Kriterien und Regelungen nach Ziffer III finden Anwendung.