Die Gemeinde Bad Überkingen unterhält vier Friedhöfe - im Ortsteil Bad Überkingen, Hausen, Oberböhringen und Unterböhringen.
In der Friedfhofsordnung finden Sie u. a. die Regelungen zu Ruhezeiten, Grabstätten, Bestattungsformen, Gestaltungsvorschriften und Grabpflege.
Friedhofsordnung
Die Bestattungsgebührenordnung informiert Sie über die Gebührensätze.
Bestattungsgebührenordnung
Arten der Bestattung
Ruhezeiten
Dies sind Mindestruhezeiten und können nicht verkürzt werden. Nach Ablauf ist das Grab - vom Nutzungsberechtigten - oberflächlich (incl. Fundament) abzuräumen. Der Auftrag kann - wenn gewünscht - auch an die Gemeinde erteilt werden.
Verlängerung der Ruhezeit
Standort
Die Belegung der Gräber richtet sich nach der Reihenfolge im jeweiligen Bereich.