Gemeinde Bad Überkinge

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Informationen zur Gewerbeanzeige

Gewerbeanmeldung - Gewerbeummeldung - Gewerbeabmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (auch Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) beginnt bzw. beendet, muss dies zeitnah bei der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen schriftlich anzeigen. Maßgebend ist, wo sich die Betriebsstätte befindet. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt bzw. der Betriebsgegenstand gewechselt oder erweitert wird.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Behördliche Erlaubnis (z. B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte u. a.)
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/Vereine: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Reisepass/Ausweis und ggf. Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Gewerbe-Anmeldung - 10 €           
  • Gewerbe-Ummeldung - 10 €
  • Gewerbe-Abmeldung - 10 €

Möglichkeiten einer Gewerbeanzeige

Sie haben die Möglichkeit die Gewerbeanzeige direkt bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (Hier können weitere Fragen sofort geklärt werden) - oder Sie senden uns die Gewerbeanzeige unterschrieben inkl. aller erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg zu (Bitte beachten Sie, dass eine Gewerbeanzeige erst nach Eingang der Gebühren bearbeitet werden kann). 

Eine digitale Unterschrift/Sendung wird derzeit noch nicht anerkannt.

Kontakt

Frau Lippek, Tel. 07331 2009-30, Fax 07331 2009-37 oder per Mail s.lippek@bad-ueberkingen.de

 

Postanschrift

Gemeindeverwaltung Bad Überkingen, Gartenstr. 1, 73337 Bad Überkingen