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Tourist-Info
Otto-Neidhart-Platz 2
73337 Bad Überkingen
Tel. 07331 2009-26
Fax 07331 2009-38
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Kurtaxe
Die Kurtaxe dient zur Förderung des Fremdenverkehrs und wird von der Gemeinde erhoben. Mit der Kurtaxe werden Veranstaltungen und Leistungen finanziert, die den Kurgästen zugute kommen:
Die Kurtaxe ist also keine Aufenthaltssteuer, sondern eine sinnvolle Einrichtung mit messbarer Gegenleistung für die Gäste.
Die Kurtaxe beträgt 1 € je Person und Aufenthaltstag. An- und Abreisetag gelten als einen Tag.
Kurgäste ab 80 % Behinderung erhalten 25 % Ermäßigung der Kurtaxe. Kinder unter 16 Jahren sind von der Kurtaxe befreit. Die Kurtaxe ist bereits im Zimmerpreis enthalten.
Kurtaxe-Satzung
Kurkarte mit vielen Vergünstigungen:
Übernachtung mit Frühstück
In Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Gasthöfen oder Privatquartieren. Alle Zimmer mit Bad/Du und WC.
Bezahlung
Bezahlung der Pauschalangebote gegen Vorkasse.
Sonstiges
Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen laut deutschem Reiserecht. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Gastaufnahmevertrag. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Programmänderung vorbehalten!